SSS

Sportseeschifferschein (SSS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • ab 16 Jahren,
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 1000 Seemeilen oder nach Erwerb SKS 700 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung.

PRÜFUNG

Die Prüfung zum SSS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

In der theoretischen Prüfung müssen umfangreiche Kenntnisse in den folgenden vier Prüfungsfächern (vier Teilprüfungen) nachgewiesen werden:

  • Navigation,
  • Seemannschaft,
  • Schifffahrtsrecht und
  • Wetterkunde.

Die vier Teilprüfungen können unabhängig voneinander abgelegt werden.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

  • im Fach Navigation
    • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
    • Karte 1/INT 1
    • Begleitheft SSS/SHS Stand 2010 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln
    • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
    • Taschenrechner
  • im Fach Schifffahrtsrecht
    • Radarplotscheibe (Vordruck)
    • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
  • im Fach Seemannschaft und im Fach Wetterkunde
    • keine besonderen Hilfsmittel

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Mit Antriebsmaschine und unter Segel
    • Pflichtaufgaben
      • Rettungsmanöver
        unter Segel, mit Maschinenantrieb
      • Radar
        Einschalten und Bedienen des Radargerätes, Interpretation des Radarbildes für die Navigation und Verkehrssituationen, Bestimmung des Schiffsortes
      • Seekarte
        Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen
      • Segeln/Fahren
        Steuern verschiedener Kurse nach Kompass oder festen Seezeichen/Landmarken (oder unter Segel: zum Wind), ggf. Berücksichtigung der KVR und SeeSchStrO, An- oder Ablegen mit Antriebsmaschine, unter Segel: Wenden oder Halsen
      • Alle Pflichtaufgaben (außer Radar) müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
    • Sonstige Aufgaben
      • Seemannschaft/Fertigkeiten – von folgenden Aufgaben wird eine gestellt und muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
      • Prüfung der Seetüchtigkeit der Yacht einschließlich der Sicherheitsaustrüstung und deren Handhabung, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk
      • Wetterkunde – folgende Aufgabe wird gestellt und muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
      • Ablesen der Wetterinstrumente und Auswerten der Daten, Beurteilen der Wetterlage und -entwicklung amt Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
      • Navigation – folgende Aufgaben werden gestellt und müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
      • Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass, Peilscheibe und/oder Handpeilkompass
      • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage – von folgenden Aufgaben wird eine gestellt und muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
      • Motor: Kontrolle und Starten, Störungen
      • Elektrische Anlage: Kontrolle, Störungen
      • Gasanlage: Bedienung, Kontrolle, Störungen
      • Seemannschaft/Manöver – von folgenden Aufgaben werden maximal zwei gestellt und eine muss mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden:
      • Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
      • Manöver unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren
  • Mit Antriebsmaschine
    • Wird der Sportseeschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft