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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 20:34 Uhr |
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Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Folgende Kenntnisse sind nachzuweisen:
- des SRC und zusätzlich:
- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terristischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. Februar 2011 um 23:47 Uhr |