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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 20:31 Uhr |
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Amtlicher, empfohlener [Vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden.] Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 1000
Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern
- Navigation,
- Seemannschaft,
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen. |
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. Februar 2011 um 23:48 Uhr |